Pflegehelfer mit LG1 und LG2 für ambulanten Pflegedienst Teilzeit oder Aushilfe (m/w/d)

Festanstellung, Voll- oder Teilzeit · Übach-Palenberg

Ihre Aufgaben
  • Hilfestellungen
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden von Patienten*innen sowie ihrer Körperpflege und       Nahrungsaufnahme
  • Lagern und Versorgen bettlägeriger Menschen
  • Unterstützung bei der Mobilisation von Patienten*innen
  • Mitwirkung bei der Dokumentation der Pflegemaßnahmen
  • Übernahme von einfachen medizinischen Aufgaben (Blutdruck, Puls oder Temperatur messen)

Ihr Profil

  • Hohe Selbstständigkeit
  • Mit Herz dabei und immer einen Schritt voraus
  • Respekt und Verständnis im Umgang mit alten und kranken Menschen
  • Erfahrungen als Pflegehelfer*in
  • Führerschein Klasse B (zwingend erforderlich)
  • LGI und LGII Weiterbildung (zwingend notwendig)
  • Deutschkenntnisse erforderlich
Warum wir?

  • attraktives Gehalt
  • eine vielfältige Perspektive in einem krisensicheren Job
  • eine umfangreiche Einarbeitung
  • selbstständiges, wertschätzendes Arbeiten, immer mit Unterstützung unseres Teams
  • 5 Tage Woche
  • 30 Tage Urlaub
  • Betriebliche Altersvorsorge von überdurchschnittlich 25%
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
  • Arbeitskleidung
  • Firmenhandy
  • Firmenevents
  • Bonus Programme und Prämien
  • kostenlose Getränke

Über uns

In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause

So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen.
Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten.
Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind.
Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.
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