Examinierte Pflegefachkraft in Vollzeit, Teilzeit oder Aushilfe (m/w/d)

Festanstellung, Voll- oder Teilzeit · Übach-Palenberg
26,56 € pro Stunde
Ihre Aufgaben
  • Respektvoller Umgang im Beruf
  • Du liebst die Pflege und packst mit an, somit individuelle Grund und Behandlungspflege nach den Wünschen unserer Kunden
  • Fachgerechte Dokumentation des Pflege- und Betreuungsprozesses
Ihr Profil
  • Examinierte Pflegeausbildung
  • Führerschein Klasse B erforderlich
  • Hohe Selbstständigkeit
  • Mit Herz dabei und immer einen Schritt voraus
  • Respekt und Verständnis im Umgang mit alten und kranken Menschen
  • Hohe Empathie
  • Deutschkenntnisse erwünscht
Warum wir?
  • 26,56 EUR pro Stunde
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten intern wie extern
  • Betriebliche Altersvorsorge von überdurchschnittlichen 25%
  • unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe oder Minijob
  • 30 Tage Urlaub
  • 5 Tage Woche
  • Firmenwagen mit 1% Regelung
  • Selbstständiges und wertschätzendes Arbeiten mit der Unterstützung unseres Teams
  • familienfreundliche Dienstplangestaltung, Du entscheidest aktiv mit
  • Arbeitskleidung
  • Firmenhandy
  • Bonusprogramme und Prämien
  • Corporate Benefits
  • Firmenevents
  • kostenlose Getränke
Über uns

In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause

So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen.
Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten.
Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind.
Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.
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