Disponent/in für die Hauswirtschaft im ambulanten Pflegedienst

Festanstellung, Vollzeit · Übach-Palenberg

Ihre Aufgaben
  • Teamführung: Du führst und motivierst das Team unserer Hauswirtschaftskräfte
  • Erstellen von Dienst- und Tourenplänen, sowie Abgleich der Soll- und Ist- Touren  
  • Klärung der Kostenübernahmen mit den Kostenträger
  • Erstellung von Kostenvoranschlägen und Pflegeverträgen
  • Allgemeine Bürotätigkeiten
  • Organisation des Tagesgeschäfts
  • Durchführung von Teamsitzungen mit den Mitarbeitern
  • Kommunikation mit Kunden / Mitarbeitern / Kostenträgern
Ihr Profil
  • Hohe Selbstständigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit
  • Freude an der Arbeit mit Menschen
  • Hohe Empathie
  • Führerschein 
  • Ausgeprägte soziale Kompetenzen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität
  • Organisatorische Fähigkeiten
Warum wir?
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag
  • betriebliche Altersvorsorge mit überdurchschnittlicher Zuzahlung des Arbeitgebers von 25%
  • Kollegialer Umgang in einem stetig wachsenden Team
  • Firmenhandy
  • Bonusprogramme und Prämien
  • Corporate Benefits
  • Firmenevents
  • Kostenlose Getränke
  • Einarbeitung in verschiedenen Standorten möglich
Weitere Verdienstmöglichkeiten und Leistungen besprechen wir gerne im persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf dich!
Über uns

In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause

So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen.
Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten.
Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind.
Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.
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